Nahbereich
Da trifft es mich doch ganz unvorbereitet bei der Lektüre der Januar-Ausgabe Erziehung und Wissenschaft: Nahbereich! Erwin Denzler schreibt, dass Schüler ab 15 Jahren, deren Familie Harz IV empfängt (was für ein Wortspiel), Probleme mit der Bezuschussung von Klassenfahrten durchs Amt haben. So ganz nebenbei bemerkt er, dass die Angehörigen den geleichen Pflichten bezüglich des Verlassens des Nahbereichs unterliegen. Also wenn man dem Glauben schenken darf, heisst das, dass man sich bei mehrtägiger Abwesendheit eine Zustimmung des Amtes einholen muss, wenn die Reise weiter als 60-75 Minuten Fahrt vom Wohnort entfernt ist. Und das soll auch für die Angehörigen gelten ... Ob das je ein Politiker verstanden hat? Sippenhaftung? Wir leben doch in einer verkehrten Welt - oder hab ich das Ganze nicht wirklich verstanden? Lest es mal nach bei Erwin (hier) und erklärt es mir bitte ...
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